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Testamentspende

Mit einem Testament zugunsten des Deutschen Roten Kreuzes wirkt Ihre Hilfsbereitschaft über Ihr Leben hinaus – und gibt Menschen in Not auch künftig Halt.

Wie Sie das DRK bedenken können

Sie haben zwei Möglichkeiten, das DRK in Ihrem letzten Willen zu berücksichtigen:

Erbeinsetzung: Sie setzen das DRK als Erben oder Miterben ein. Der oder die Erben treten in Ihre Rechte und Pflichten ein.
Vermächtnis: Sie wenden dem DRK einen bestimmten Betrag oder Gegenstand zu, ohne es als Erben einzusetzen. So bleiben Ihre Angehörigen Erben und das DRK erhält das festgelegte Vermächtnis.

Als gemeinnützige Organisation ist das DRK von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit – Ihre Zuwendung kommt damit in voller Höhe der Hilfe zugute.

Persönliche Beratung

Das Thema Testament ist sehr persönlich. Wir beraten Sie gern vertraulich und unverbindlich und senden Ihnen auf Wunsch unsere Informationsbroschüre zu. Nutzen Sie das Formular – wir melden uns bei Ihnen.

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